Produktbeschreibung:
Wasserbasierte, dauerelastische, seidenglänzende Dispersionslackfarbe auf Hybridbasis mit vorbeugendem Filmschutz.
Anwendung:
Außen. Schlussbeschichtung für nicht maßhaltige und begrenzt maßhaltige Holzbauteile wie Fachwerk, Fassadenverkleidung, Dachunterstände, Zäune usw.
Eigenschaften:
• dauerelastisch
• dünnfilmig
• hoch dampfdurchlässig
• sehr gute Haftung
• hohe Wetterbeständigkeit
• leicht zu verarbeiten
• hoher Widerstand gegen Schlagregen
• temporärer Oberflächenschutz gegen Algen- und Pilzbefall
Wichtiger Hinweis:
Die Wirkung des eingesetzten Filmschutzmittels ist abhängig von der Gebäudekonstruktion, den Umgebungsbedingungen und der Einhaltung des vorgegebenen Beschichtungsaufbaus. Die Wirkung ist zeitlich begrenzt.
Verarbeitung:
Streichen, rollen, spritzen (einschließlich airless). Je nach Saugfähigkeit des Untergrundes, für den Erstanstrich, mit max. 5 % Wasser verdünnen. Vor Gebrauch gut aufrühren.
Untergrund:
Der Untergrund muss sauber, trocken, fettfrei, geschliffen, frei von trennenden Substanzen und fachgerecht vorgearbeitet sein. Die Richtlinie der VOB, Teil C, DIN 18 363, Abs. 2 und 3 sind zu beachten. Es wird empfohlen, einheimische Nadelhölzer im Außenbereich mit MEGA 242 Protect Holzschutzimprägnierung zu behandeln. Angrenzende Flächen, z. B. Buntmetalle, Kunststoffe, fachgerecht vorbehandeln und grundieren. Bei weißen oder hellen Anstrichen auf Hölzern mit durchschlagenden Inhaltsstoffen kann eine Grundbeschichtung mit MEGA 007 Protect Holzisogrund erforderlich sein.
Unbehandelte Hölzer der Resistenzklassen 3 - 5, z. B. Nadelhölzer, außen, nicht maßhaltig, nicht tragend:
Holzfeuchte max. 18 %.
Imprägnierung:
1 x mit MEGA 242 Protect Holzschutzimprägnierung
Grundbeschichtung:
1 x mit MEGA 007 Protect Holzisogrund
Zwischenbeschichtung:
1 x mit MEGA 141 Protect Wetterschutzfarbe
Schlussbeschichtung:
1 - 2 x mit MEGA 141 Protect Wetterschutzfarbe
Druckimprägnierte Hölzer können Farbtonveränderungen bewirken. Hier ist ein Probeanstrich empfehlenswert.
Unbehandelte Hölzer der Resistenzklassen 1 - 2, z. B. Laubhölzer, außen, nicht maßhaltig, nicht tragend:
Holzfeuchte max. 18 %.
Bei Laubhölzern der Resistenzklasse 1 und 2 ist ein Holzschutz in der Regel nicht notwendig.
Grundbeschichtung:
1 x mit MEGA 007 Protect Holzisogrund
Zwischenbeschichtung:
1 x mit MEGA 141 Protect Wetterschutzfarbe
Schlussbeschichtung:
1 - 2 x mit MEGA 141 Protect Wetterschutzfarbe
Intakte Altbeschichtungen:
Flächen gründlich säubern und durch Anschleifen anrauen.
Grund- und Schlussbeschichtung:
MEGA 141 Protect Wetterschutzfarbe
Nicht intakte Altbeschichtungen:
Untergrund gründlich säubern, Altanstrich entfernen, stark verwitterte Flächen (Vergrauungen) gründlich abschleifen, ggf. Kanten runden.
Rohe Holzstellen:
1 x mit MEGA 242 Protect Holzschutzimprägnierung
Grundbeschichtung:
1 x mit MEGA 007 Protect Holzisogrund
Zwischenbeschichtung:
1 x mit MEGA 141 Protect Wetterschutzfarbe
Schlussbeschichtung:
1 - 2 x mit MEGA 141 Protect Wetterschutzfarbe
Verbrauch:
Ca. 125 ml/m² bei glatter Oberfläche
Ca. 200 ml/m² bei sägerauem Holz
Genaue Verbrauchswerte für die Kalkulation sind am Objekt zu ermitteln.
Bindemittelbasis:
Dispersionslackfarbe auf Hybridbasis
Spez. Gewicht:
Ca. 1,2 g/cm3, je nach Farbton
Glanzgrad:
Seidenglänzend
MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Keine gefährliche Substanz oder Mischung.
Zusätzliche Kennzeichnung:
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
EUH208 Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on, 2-Methyl-2Hisothiazol- 3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Hierbei handelt es sich um Konservierungsstoffe.
Biozidprodukteverordnung (528/2012):
Enthält 3-Iod-2-propynylbutylcarbamat, 2-Octyl-2H-isothiazol-3-on. als Wirkstoffe zum Beschichtungsschutz gemäß Biozidprodukteverordnung (528/2012), Artikel 58(3)
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.